Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz
Herausgeber:
Stadt Schriesheim
Friedrichstraße 28-30
69198 Schriesheim
Telefon: 06203 602-0
Telefax: 06203 602-99099
E-Mail: zentrale@schriesheim.de
Internet: www.schriesheim.de
Die Stadt Schriesheim ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Bürgermeister der Stadt, Herrn Christoph Oeldorf.
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV: Herr Christoph Oeldorf – Bürgermeister –
Wegen fehlender technischer Infrastruktur für die Handhabung von Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz bietet die Gemeinde diesen Zugang derzeit noch nicht an. Die eMail-Adressen dienen nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE144464688
Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kommunalrechtsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 522-0
Telefax: 06221 522-1477
E-Mail: kommunalrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Haftungsausschluss bei Querverweisen („Links“)
Die Kommune ist als Inhaltsanbieter (content provider) nach § 5 Abs. 1 des Teledienstgesetzes vom 22.07.1997 (TDG) für die „eigenen Inhalte“ die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Die auf verlinkten Seiten wiedergegebenen Meinungsäußerungen oder Tatsachenbehauptungen liegen in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Autoren und spiegeln nicht die Meinung der Stadt Schriesheim wieder.
Bei „Links“ handelt es sich allerdings stets um „lebende“ (dynamische) Verweisungen. Die Kommune hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie ist aber nach dem TDG nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben.